Index
L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan SalzburgNorm
B-VG Art119a Abs1;Rechtssatz
§ 19 Abs 5 Slbg ROG räumt der Landesregierung kein Ermessen ein; das Wort "kann" bringt nur die Ermächtigung auch der Landesbehörde zur Erlassung eines Entfernungsauftrages zum Ausdruck. Es handelt sich um ein Aufsichtsmittel besonderer Art.
Schlagworte
Ermessen Ermessen VwRallg8European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987060110.X01Im RIS seit
11.07.2001