RS Vwgh 1989/7/6 87/06/0110

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Veröffentlicht am 06.07.1989
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Index

L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Salzburg
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art119a Abs1;
B-VG Art130 Abs2;
ROG Slbg 1977 §19 Abs5 idF 1984/052;
VwRallg;

Rechtssatz

§ 19 Abs 5 Slbg ROG räumt der Landesregierung kein Ermessen ein; das Wort "kann" bringt nur die Ermächtigung auch der Landesbehörde zur Erlassung eines Entfernungsauftrages zum Ausdruck. Es handelt sich um ein Aufsichtsmittel besonderer Art.

Schlagworte

Ermessen Ermessen VwRallg8

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987060110.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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