Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Ein Hustenanfall bei Ablegung der Atemluftprobe ist geeignet, die ordnungsgemäße Durchführung derselben zu verhindern (es wäre daher hier Sache der Behörde gewesen, eine Feststellung darüber zu treffen, ob der vom Besch behauptete Hustenanfall bei Ablegung der Atemluftprobe tatsächlich aufgetreten ist, um so die Beurteilung zu ermöglichen, ob dem Besch die Ablegung dieser Atemluftprobe objektiv möglich gewesen wäre).
Schlagworte
Alkotest Verweigerung Alkotest VoraussetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989180059.X01Im RIS seit
27.09.2007