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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
StVO 1960 §4 Abs1 lita;Rechtssatz
Ausführungen darüber, dass die Behörde zur relevanten Frage, ob der an einem Verkehrsunfall beteiligte Fahrzeuglenker am Unfallsort oder erst in einiger Entfernung davon angehalten hat, in der Begründung ihres Bescheides keine näheren Feststellungen getroffen hat (Hinweis E 25.11.1988, 85/18/0091).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1985180145.X01Im RIS seit
07.09.2006