RS Vwgh 1989/7/7 85/18/0175

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Veröffentlicht am 07.07.1989
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs1 lita;

Rechtssatz

Aus § 4 Abs 1 lit a StVO ergibt sich für den Fahrzeuglenker die Verpflichtung, nach einem unfallsbedingten Ausrollen des Fahrzeuges zur Unfallstelle zurückzukehren, um sich vom Ausmaß des Verkehrsunfalls zu überzeugen. Ein kurzer Blick zurück - ohne aus dem Fahrzeug auszusteigen - erfüllt diese Verpflichtung nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1985180175.X10

Im RIS seit

03.01.2005

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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