Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Verfahrensgesetze kennen über die Pflicht der Gewährung des Parteiengehörs zu jedem einzelnen Ermittlungsergebnis hinaus keine weitere Pflicht, abschließend dem Besch den gesamten Akteninhalt vorzuhalten.
Schlagworte
ParteiengehörAbstandnahme vom ParteiengehörEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987180108.X01Im RIS seit
19.10.2005Zuletzt aktualisiert am
05.03.2009