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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ÄrzteG 1984 §19 Abs4;Rechtssatz
Die Abweisung des Ansuchens eines Arztes um Bewilligung eines zweiten Berufsitzes als Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtenhilfe erfolgt nur dann zu Recht, wenn sich aus dem gemäß § 39 Abs 2 AVG von Amts wegen durchzuführenden Ermittlungsverfahrens ergibt, dass die Betreuung der Bevölkerung durch Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtenhilfe an dem für den zweiten Berufsitz in Aussicht genommenen Ort und dessen Einzugsgebiet gewährleistet ist, wobei die bloße Erleichterung der Möglichkeit des Aufsuchens des Arztes für einen Teil der Bevölkerung noch kein Grund für die Erteilung einer derartigen Bewilligung ist (Hinweis E 3.2.1970, 1131/69, VwSlg 7719 A/1970).
Schlagworte
Sachverhalt SachverhaltsfeststellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989180016.X01Im RIS seit
11.07.2001