RS Vwgh 1989/7/7 85/18/0175

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Veröffentlicht am 07.07.1989
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs1 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/03/0132 E 9. Oktober 1985 RS 4

Stammrechtssatz

Der Lenker hat sich nach dem Anhalten auch zu vergewissern, ob durch den Unfall eine Situation entstanden ist, die es notwendig macht, Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden für Personen oder Sachen zu treffen (Hinweis E 23.5.1985, 85/02/0129).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1985180175.X09

Im RIS seit

03.01.2005

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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