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L55007 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz TirolNorm
NatSchG Tir 1975 §13 Abs1 lita;Rechtssatz
Ausführungen zur entscheidenden Bedeutung des Beschwerdepunktes iSd § 28 Abs 1 Z 4 VwGG in bezug auf die Festlegung des Prozessgegenstandes des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens und die Absteckung des Rahmens, an den der VwGH bei der Prüfung des angefochtenen Bescheides gebunden ist (hier: "wohl erworbene Rechte" nach den Bestimmungen der §§ 6 Abs 3 lit a, 13 Abs 1 lit a, b, Abs 2 und 4 Tir NatSchG).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988100147.X01Im RIS seit
23.01.2007