RS Vwgh 1989/7/10 88/15/0163

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Veröffentlicht am 10.07.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

KStG 1966 §2;
UStG 1972 §2 Abs3;
UStG 1972 §21 Abs6;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 19;

Rechtssatz

Eine bestimmte wirtschaftliche Tätigkeit einer Körperschaft des öff Rechts ist dann nicht als Betrieb gewerblicher Art anzusehen, wenn die Umsätze (regelmäßig) die Bagatellgrenze nach § 21 Abs 6 UStG 1972 nicht erreichen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988150163.X03

Im RIS seit

10.07.1989

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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