RS Vwgh 1989/7/10 88/10/0095

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Veröffentlicht am 10.07.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §51 Abs5;

Rechtssatz

§ 51 Abs 5 VStG knüpft den Eintritt der dort vorgesehenen Folgen nicht an die Voraussetzung eines Verschuldens der Behörde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988100095.X03

Im RIS seit

23.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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