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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 19;Rechtssatz
AusfzF der Berücksichtigung aller Umsätze einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (hier: Gemeinde), soweit sie in den von der AbgBeh als Betriebe gewerblicher Art anerkannten Betrieben des Unternehmens der Körperschaft erzielt wurden, entsprechend dem Grundsatz der Einheit des Unternehmens iSd § 2 Abs 1 UStG 1972 als Umsätze im Rahmen dieses Unternehmens durch die AbgBeh bei Stellung ihres Antrages nach § 303 Abs 4 BAO.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988150163.X06Im RIS seit
10.07.1989Zuletzt aktualisiert am
24.07.2014