RS Vwgh 1989/7/10 89/10/0150

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Veröffentlicht am 10.07.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §170 Abs8;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Einer auf § 170 Abs 8 ForstG gestützten Beschwerde des BMLF gegen einen Bescheid, der keine der in dieser Bestimmung abschließend angeführten Bewilligungen erteilt (im Beschwerdefall wurde mit dem bekämpften Bescheid allein eine der Rodungsbewilligung beigefügte Auflage gegen eine andere ausgetauscht), steht der Mangel der Berechtigung zur Erhebung entgegen.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989100150.X01

Im RIS seit

20.06.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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