RS Vwgh 1989/7/14 86/17/0177

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Veröffentlicht am 14.07.1989
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
37/02 Kreditwesen
57/01 Versicherungsaufsicht

Norm

VAG 1931 §112 Abs1;
VAG 1931 §115 Abs1;
VAG 1931 §8 Abs1 Z1;
VAG 1931 §8 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Die Verweisung des § 115 Abs 1 VAG 1931 ist eine dynamische Verweisung auf den durch die VAG-Novelle aus 1937 veränderten Inhalt des § 8 Abs 1 Z 1 VAG 1931 und § 8 Abs 1 Z 3 VAG 1931. Der Widerspruch des Geschäftsplanes zu gesetzlichen Vorschriften und die Annahme, der künftige Geschäftsbetrieb werde nicht den Gesetzen oder den guten Sitten entsprechen, sind somit keine im § 115 Abs 1 VAG 1931 expressis verbis normierten Versagungsgründe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986170177.X01

Im RIS seit

14.07.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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