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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindNorm
VAG 1931 §112 Abs1;Rechtssatz
Die Verweisung des § 115 Abs 1 VAG 1931 ist eine dynamische Verweisung auf den durch die VAG-Novelle aus 1937 veränderten Inhalt des § 8 Abs 1 Z 1 VAG 1931 und § 8 Abs 1 Z 3 VAG 1931. Der Widerspruch des Geschäftsplanes zu gesetzlichen Vorschriften und die Annahme, der künftige Geschäftsbetrieb werde nicht den Gesetzen oder den guten Sitten entsprechen, sind somit keine im § 115 Abs 1 VAG 1931 expressis verbis normierten Versagungsgründe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1986170177.X01Im RIS seit
14.07.1989