RS Vwgh 1989/7/14 86/17/0177

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Veröffentlicht am 14.07.1989
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
21/01 Handelsrecht
21/04 Genossenschaftsrecht
37/02 Kreditwesen
57/01 Versicherungsaufsicht

Norm

GenG 1873 §4;
HGB §18 Abs2;
HGB §30;
VAG 1931 §115;

Rechtssatz

Verstöße gegen die Firmenausschließlichkeit und die Firmenwahrheit können auch, wenn die Gesichtspunkte des Wettbewerbes beiseite gelassen werden und eine Beschränkung auf jene der Bausparkassenaufsicht vorgenommen wird, Belange der Bausparer berühren. Zu Grunde zu legen ist die üblicherweise aus Anlaß einer idR längerfristigen Bindung an ein solches Sparkasseninstitut aufgewendete Aufmerksamkeit des Bausparers.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986170177.X06

Im RIS seit

14.07.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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