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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindNorm
VAG 1931 §115 Abs1;Rechtssatz
Die § 8 Abs 1 VAG 1931 und § 115 Abs 1 VAG 1931 enthalten eine abschließende Regelung der Gründe für die Nichterteilung der Erlaubnis. Gesichtspunkte der Gesetzwidrigkeit des Geschäftsplanes oder des Verstoßes desselben gegen die guten Sitten können vielmehr in die Entscheidungen über die Nichterteilung der Erlaubnis nur insoweit einfließen, als ein solcher Mangel des Geschäftsplanes dazu führen kann, daß Belange der Versicherten (Bausparer) nicht hinreichend gewahrt erscheinen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1986170177.X04Im RIS seit
14.07.1989