RS Vwgh 1989/7/14 86/17/0177

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Veröffentlicht am 14.07.1989
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
37/02 Kreditwesen
57/01 Versicherungsaufsicht

Norm

VAG 1931 §115 Abs1;
VAG 1931 §8 Abs1;

Rechtssatz

Die § 8 Abs 1 VAG 1931 und § 115 Abs 1 VAG 1931 enthalten eine abschließende Regelung der Gründe für die Nichterteilung der Erlaubnis. Gesichtspunkte der Gesetzwidrigkeit des Geschäftsplanes oder des Verstoßes desselben gegen die guten Sitten können vielmehr in die Entscheidungen über die Nichterteilung der Erlaubnis nur insoweit einfließen, als ein solcher Mangel des Geschäftsplanes dazu führen kann, daß Belange der Versicherten (Bausparer) nicht hinreichend gewahrt erscheinen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986170177.X04

Im RIS seit

14.07.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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