RS Vwgh 1989/7/14 2378/78

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Veröffentlicht am 14.07.1989
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Index

37/01 Geldrecht Währungsrecht
37/03 Nationalbank

Norm

DevG §2 Abs1 Satz1;
NBG 1984 §2;

Beachte

Besprechung in:AnwBl 1990/8, S 447;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/17/0029 E 20. Juni 1986 RS 3

Stammrechtssatz

Die Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung zum Devisenhandel ergeben sich aus der Präambel zum DevG iVm den Zielen und Handlungsanweisungen des § 2 NBG. Ermessen ist der Behörde nicht eingeräumt. Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn eine Beeinträchtigung der von der OeNB laut der Präambel des DevG wahrzunehmenden öffentlichen Interessen durch den Devisenhandel des Bewilligungswerbers nicht zu befürchten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1978002378.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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