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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen über das Vorliegen eines nicht bloß minderen Grades des Versehens, wenn kein Kontrollsystem (hier: der Bf Stadtgemeinde) eingerichtete ist, wodurch ein Tatsachenirrtum über den Beginn und das Ende von Beschwerdefristen ausgeschlossen bzw zeitgerecht aufgedeckt wird (hier: Irrtumsaufdeckung durch bloßen Zufall).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989170112.X01Im RIS seit
10.10.2007