RS Vwgh 1989/7/14 89/17/0112

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Veröffentlicht am 14.07.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen über das Vorliegen eines nicht bloß minderen Grades des Versehens, wenn kein Kontrollsystem (hier: der Bf Stadtgemeinde) eingerichtete ist, wodurch ein Tatsachenirrtum über den Beginn und das Ende von Beschwerdefristen ausgeschlossen bzw zeitgerecht aufgedeckt wird (hier: Irrtumsaufdeckung durch bloßen Zufall).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989170112.X01

Im RIS seit

10.10.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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