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37/01 Geldrecht WährungsrechtNorm
DevG;Beachte
Besprechung in:AnwBl 1990/8, S 447;Rechtssatz
Bei Abwägung der währungspolitischen und wirtschaftspolitischen Interessen, die für die Erteilung einer devisenrechtlichen Bewilligung von Bedeutung sind, kann auch das Interesse an dauerhaften Wirtschaftsbeziehungen eine Rolle spielen. Unter dauerhaften Wirtschaftsbeziehungen sind solche zu verstehen, die in einem nicht nur vorübergehenden Güteraustausch und/oder Leistungsaustausch zwischen bestimmten Vertragspartnern bestehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1978002378.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
06.10.2011