RS Vwgh 1989/7/14 86/17/0177

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Veröffentlicht am 14.07.1989
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
21/01 Handelsrecht
21/04 Genossenschaftsrecht
37/02 Kreditwesen
57/01 Versicherungsaufsicht

Norm

GenG 1873 §4;
HGB §18 Abs2;
HGB §30;
VAG 1931 §115 Abs1;
VAG 1931 §13;

Rechtssatz

Die Sache einer Entscheidung der Bausparkassenaufsichtsbehörde über die Genehmigung eines geänderten Firmenwortlautes einer Bausparkasse ist nicht diesselbe wie jene, die von den Gerichten nach handelsrechtlichen (firmenrechtlichen) oder wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986170177.X05

Im RIS seit

14.07.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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