RS Vwgh 1989/7/17 88/10/0098

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Veröffentlicht am 17.07.1989
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Index

80/02 Forstrecht
96/01 Bundesstraßengesetz

Norm

BStG 1971 §2 Abs1 lita;
BStG 1971 §7 Abs1;
ForstG 1975 §17 Abs3;
ForstG 1975 §19 Abs2 litb;

Rechtssatz

Der Straßenerhalter ist zur Wahrnehmung der öff Interessen an einer anderen Verwendung von Waldboden als für Zwecke der Waldkultur, und zwar der im öff Straßenverkehr begründeten (§ 17 Abs 3 ForstG), bei der ihm obliegenden Herstellung und Instandhaltung der Straße berufen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988100098.X03

Im RIS seit

23.01.2007

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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