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80/02 ForstrechtNorm
BStG 1971 §2 Abs1 lita;Rechtssatz
Der Straßenerhalter ist zur Wahrnehmung der öff Interessen an einer anderen Verwendung von Waldboden als für Zwecke der Waldkultur, und zwar der im öff Straßenverkehr begründeten (§ 17 Abs 3 ForstG), bei der ihm obliegenden Herstellung und Instandhaltung der Straße berufen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988100098.X03Im RIS seit
23.01.2007Zuletzt aktualisiert am
21.07.2008