RS Vwgh 1989/7/17 88/10/0098

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Veröffentlicht am 17.07.1989
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
80/02 Forstrecht
90/01 Straßenverkehrsordnung
96/01 Bundesstraßengesetz

Norm

BStG 1971 §2 Abs1 lita;
BStG 1971 §7 Abs1;
B-VG Art17;
ForstG 1975 §17 Abs3;
ForstG 1975 §19 Abs2 litb;
StVO 1960 §98;

Rechtssatz

Die Herstellung und Instandhaltung von Bundesstraßen und daher auch von Autobahnen gehört in den Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes, wobei der Grundsatz gilt, dass die Straßen von allen Benützern bei Einhaltung der bestehenden Vorschriften und unter Bedachtnahme auf besondere Umstände ohne Gefahr benützbar sein sollen. In diesem Umfang obliegt dem Straßenerhalter die Wahrnehmung öff Interessen (vgl. u. a. § 98 StVO).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988100098.X02

Im RIS seit

23.01.2007

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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