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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BStG 1971 §2 Abs1 lita;Rechtssatz
Die Herstellung und Instandhaltung von Bundesstraßen und daher auch von Autobahnen gehört in den Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes, wobei der Grundsatz gilt, dass die Straßen von allen Benützern bei Einhaltung der bestehenden Vorschriften und unter Bedachtnahme auf besondere Umstände ohne Gefahr benützbar sein sollen. In diesem Umfang obliegt dem Straßenerhalter die Wahrnehmung öff Interessen (vgl. u. a. § 98 StVO).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988100098.X02Im RIS seit
23.01.2007Zuletzt aktualisiert am
21.07.2008