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L55007 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz TirolNorm
NatSchG Tir 1975 §38 Abs1 lita;Rechtssatz
Dass das Gebiet, in dem eine bewilligungslose Tätigkeit vorgenommen wird, nicht mehr NATURBELASSEN ist, ist bei der Frage der Höhe des Verschuldens bedeutungslos.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989100081.X06Im RIS seit
17.07.1989Zuletzt aktualisiert am
25.01.2009