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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §123 Abs1;Rechtssatz
Mit der verba legalia "dienstrechtlich zur Verantwortung gezogen werden" ist auch die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gemeint (Hinweis E 8.9.1987, 87/09/0066). Bei Setzung dieses Verfahrensschrittes ist zum Schutz der von § 28 Abs 1 PVG erfassten Organe der Personalvertretung das Verfolgungshindernis ihrer funktionellen Immunität zu beachten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989090080.X01Im RIS seit
13.06.2007