RS Vwgh 1989/9/4 89/09/0009

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Veröffentlicht am 04.09.1989
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40/01 Verwaltungsverfahren
77 Kunst Kultur

Norm

DSchG 1923 §14 Abs2;
DSchG 1923 §14 Abs3;
DSchG 1923 §7;
VStG §6;

Rechtssatz

Das Vorbringen, die fristgerechte Erfüllung der rechtskräftig vorgeschriebenen Sanierungsaufträge sei im Zug einer Generalsanierung zweckmäßiger gewesen bzw im Hinblick auf Verkaufsverhandlungen des denkmalgeschützten Objektes unterblieben, stellt weder einen Rechtfertigungsgrund noch einen

Schuldausschließungsgrund dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989090009.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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