RS Vwgh 1989/9/4 89/09/0066

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Veröffentlicht am 04.09.1989
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Index

21/03 GesmbH-Recht

Norm

GmbHG §49 Abs1;
GmbHG §49 Abs2;
GmbHG §76 Abs2;

Rechtssatz

Bei der Abtretung von Gesellschaftsanteilen an einer GmbH handelt es sich um keine Abänderung des Gesellschaftsvertrages, die zu ihrer Gültigkeit der Eintragung im Handelsregister bedürfte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989090066.X02

Im RIS seit

11.06.2007

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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