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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §45 Abs1;Rechtssatz
Auf eine im Wege des Wiederaufnahmeantrages in Wahrheit angestellte Rechtsrüge betreffend einen Beschluss, mit dem ein Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe abgewiesen wurde, braucht mit Rücksicht auf die Unanfechtbarkeit dieses Beschlusses nicht eingegangen zu werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989010241.X01Im RIS seit
07.12.2006