RS Vwgh 1989/9/6 89/01/0241

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Veröffentlicht am 06.09.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
22/02 Zivilprozessordnung

Norm

VwGG §45 Abs1;
VwGG §61 Abs1;
ZPO §63 Abs1;

Rechtssatz

Auf eine im Wege des Wiederaufnahmeantrages in Wahrheit angestellte Rechtsrüge betreffend einen Beschluss, mit dem ein Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe abgewiesen wurde, braucht mit Rücksicht auf die Unanfechtbarkeit dieses Beschlusses nicht eingegangen zu werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989010241.X01

Im RIS seit

07.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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