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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §45 Abs1 Z4;Rechtssatz
Mangelt im Hinblick auf die Stattgebung eines Wiedereinsetzungsantrages dem unmittelbar im Anschluss an diesen in demselben Schriftsatz gestellten, im konkreten Fall auf § 45 Abs 1 Z 4 VwGG gestützten Wiederaufnahmeantrag das erforderliche Rechtsschutzinteresse, so ist er zurückzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989160158.X03Im RIS seit
09.10.2007