RS Vwgh 1989/9/7 88/16/0022

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Veröffentlicht am 07.09.1989
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
001 Verwaltungsrecht allgemein
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §3 Abs1 Z2;
KVG 1934 §2 Z3 litb;
VwRallg;

Rechtssatz

Als freiwillige Leistung iSd § 2 Z 3 lit b KVG ist jede Zuwendung eines Vermögensteiles durch einen Gesellschafter an die Gesellschaft anzusehen, die ohne gesetzlichen oder vertraglichen Zwang erbracht wird (Hinweis E 24.6.1965, 166/64). Hingegen setzt eine freigebige Zuwendung iSd § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG darüber hinaus einen Bereicherungswillen voraus, der im geschäftlichen Verkehr nicht zu vermuten ist.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 freiwillige Leistung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160022.X04

Im RIS seit

17.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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