Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §217 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 96;Rechtssatz
Die Bestimmung des § 217 Abs 1 BAO berücksichtigt nicht die Gründe, aus welchen im Einzelfall eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988150102.X03Im RIS seit
11.09.1989