RS Vwgh 1989/9/11 88/15/0055

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.09.1989
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §184 Abs1;
UStG 1972 §10 Abs1;
UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litb;
UStG 1972 §10 Abs2;

Beachte

Besprechung in:ÖstZB 1990, 69;

Rechtssatz

Um die stpfl Umsätze des AbgPfl, der teilweise wissenschaftlich tätig war, für einen bestimmten Zeitraum und die Bemessungsgrundlage nach den Steuersätzen des § 10 Abs 1 und § 10 Abs 2 UStG richtig aufteilen zu können, hat die AbgBeh die erforderlichen Ermittlungen allenfalls im Wege der Schätzung durchzuführen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988150055.X11

Im RIS seit

11.09.1989

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Grundbuchnummernsuche
JUSLINE Werbung