Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §7;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 260;Rechtssatz
Eine Lücke des G, das ist eine planwidrige Unvollständigkeit, die im Wege der Analogie zu schließen wäre, kann nicht darin erblickt werden, dass der Gesetzgeber im § 2 Satz 2 StruktVG eine Befreiung von der Rechtsgebühr des § 33 TP 21 GebG nicht aufgenommen hat.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988150155.X01Im RIS seit
26.11.2001Zuletzt aktualisiert am
30.03.2017