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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖstZB 1990, 69;Rechtssatz
Unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung ist die Frage, ob mehrere Leistungen Elemente einer einheitlichen Leistung oder aber sonstige Leistungen sind, nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988150055.X10Im RIS seit
11.09.1989Zuletzt aktualisiert am
27.06.2011