RS Vwgh 1989/9/11 88/15/0132

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Veröffentlicht am 11.09.1989
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 167;

Rechtssatz

Der Unbilligkeitstatbestand des § 236 BAO stellt nicht auf die Vorschreibung, sondern auf die Einhebung ab! Erscheint die Vorschreibung unbillig, etwa zufolge unzutreffender Abgabenbescheide, die mit Hilfe der zustehenden Rechtsmittel nicht bekämpt wurden, so kommt eine Maßnahme nach § 236 BAO grundsätzlich nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988150132.X04

Im RIS seit

11.09.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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