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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 167;Rechtssatz
Der Unbilligkeitstatbestand des § 236 BAO stellt nicht auf die Vorschreibung, sondern auf die Einhebung ab! Erscheint die Vorschreibung unbillig, etwa zufolge unzutreffender Abgabenbescheide, die mit Hilfe der zustehenden Rechtsmittel nicht bekämpt wurden, so kommt eine Maßnahme nach § 236 BAO grundsätzlich nicht in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988150132.X04Im RIS seit
11.09.1989