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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Rechtssatz
An einem selbständigen Wohnobjekt (Einfamilienhaus) kann Wohnungseigentum begründet werden (Hinweis E VS 28.10.1977, 1891/74, VwSlg 5182 F/1977). Daher erscheint auch bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine Fortsetzung des Baues eines Familienhauses durch den dazu laut Werkvertrag Verpflichteten bei der Auflösung der Werkverträge hins der übrigen Einfamilienhäuser derselben Reihenhausanlage möglich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988150075.X03Im RIS seit
11.07.2001