RS Vwgh 1989/9/11 88/15/0129

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Veröffentlicht am 11.09.1989
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §1 Abs1 Z1;
UStG 1972 §4 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 69;

Rechtssatz

Im Bereich des Umsatzsteuerrechtes ist es unzulässig, einen Rechtsvorgang für steuerliche Zwecke in einen entgeltlichen und in einen unentgeltlichen Teil aufzuspalten, weil dies dem Grundsatz der Unteilbarkeit einer umsatzsteuerlichen Leistung widerspräche (Hinweis E 2.12.1971, 1969/70).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988150129.X03

Im RIS seit

11.09.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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