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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §299;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1990, 82;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1983/02/16 81/13/0150 2Stammrechtssatz
Vor Erlassung eines Aufhebungsbescheides gemäß § 299 Abs 2 BAO muß der Sachverhalt, aus dem sich die Rechtswidrigkeit des Inhaltes des aufzuhebenden Bescheides ergibt, einwandfrei geklärt sein (Hinweis E 12.1.1978, 1374/7). Es müssen daher alle tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Aufhebung in einem ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahren ermittelt und in der Begründung des Aufhebungsbescheides festgestellt werden (Hinweis Stoll, Bundesabgabenordnung, Wien 1980, S 714).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140177.X01Im RIS seit
12.09.1989