RS Vwgh 1989/9/12 85/05/0120

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Veröffentlicht am 12.09.1989
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Index

L10011 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Burgenland
L10301 Gemeindestruktur Gemeindegrenzen Gemeindezusammenlegung
Burgenland
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art140 Abs1;
GdO Bgld 1965 §8 Abs2 idF 1977/033;
GdStruktVG Bgld 1970 §6 Z8;

Rechtssatz

Ausführungen unter Hinweis auf den Beschluss des VfGH v. 16.6.1989, G 15/89, wonach der Zusammenhang zwischen den Grenzen der Gemeinden und einem konkreten Verwaltungsverfahren derart weit sei, dass die diese Grenzen festlegenden Rechtvorschriften offenkundig nicht präjudiziell seien, sowie darauf, dass der erste Vizebürgermeister zwingend der Partei des Bürgermeister anzugehören habe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1985050120.X01

Im RIS seit

06.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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