Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1990, 89;Rechtssatz
Werden Aufwendungen, die dem Grunde nach eine außergewöhnliche Belastung darstellen, aus einem Darlehen finanziert, so wird steuerlich nicht schon die Bestreitung der Kosten aus den Darlehensmitteln, sondern erst die Darlehensrückzahlung als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt (Gegenteilige BFH 10.6.1988, BStBl II 814).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140163.X05Im RIS seit
12.09.1989Zuletzt aktualisiert am
14.11.2008