RS Vwgh 1989/9/12 86/14/0079

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Veröffentlicht am 12.09.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §6;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 103;

Rechtssatz

Ausf zur Abgrenzung notwendiges Betriebsvermögen - Privatvermögen. (Im vorliegenden Fall wurde einer GmbH, an der die Abgabepflichtigen gemeinsam zu 100% beteiligt waren, ein Darlehen gewährt. Nach dem Konkurs der GmbH wurde behauptet, das Darlehen sei von der von den Abgabepflichtigen betriebenen, im Streitzeitraum jedoch ruhenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts gewährt worden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986140079.X01

Im RIS seit

12.09.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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