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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 103;Rechtssatz
Ob ein von einer GesBR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) an eine GmbH, an der die Mitunternehmer beteiligt sind, gewährtes Darlehen notwendiges Betriebsvermögen der GesBR oder Privatvermögen der Mitunternehmer ist, hängt davon ab, ob betriebliche, somit in kaufmännischer Überlegung wirtschaftlich begründete Interessen, die nach außen hin - objektiv - in Erscheinung treten, oder private, somit im persönlichen Interesse der Mitunternehmer am Bestand der GmbH begründete Überlegungen vorliegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1986140079.X02Im RIS seit
12.09.1989