RS Vwgh 1989/9/12 86/14/0079

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Veröffentlicht am 12.09.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §6;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 103;

Rechtssatz

Ob ein von einer GesBR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) an eine GmbH, an der die Mitunternehmer beteiligt sind, gewährtes Darlehen notwendiges Betriebsvermögen der GesBR oder Privatvermögen der Mitunternehmer ist, hängt davon ab, ob betriebliche, somit in kaufmännischer Überlegung wirtschaftlich begründete Interessen, die nach außen hin - objektiv - in Erscheinung treten, oder private, somit im persönlichen Interesse der Mitunternehmer am Bestand der GmbH begründete Überlegungen vorliegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986140079.X02

Im RIS seit

12.09.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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