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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §7 Abs1;Rechtssatz
Die Erhaltungspflicht der Vermieter ist auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Gebäudes grundsätzlich ohne Einfluß. Unterlassene Instandhaltungsarbeiten können die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer erst verkürzen, sobald eine solche Wechselwirkung feststeht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140162.X05Im RIS seit
12.09.1989Zuletzt aktualisiert am
07.09.2018