RS Vwgh 1989/9/12 88/14/0171

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.09.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §23;
EStG 1972 §28;
UStG 1972 §10 Abs2 Z5;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1990, 60;

Rechtssatz

Die kurzfristige Überlassung eines Abstellplatzes auf einem abgezäunten Parkplatz an ständig wechselnde Benützer entspricht grundsätzlich dem einkommensteuerrechtlichen Begriff der Vermietung, es sei denn, daß der "Vermieter" der Abstellplätze eine über die bloße Nutzungsüberlassung hinausgehende weitere, das Erscheinungsbild eines Gewerbebetriebes begründende Tätigkeit entfaltet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140171.X03

Im RIS seit

12.09.1989

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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