Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §23;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1990, 60;Rechtssatz
Die kurzfristige Überlassung eines Abstellplatzes auf einem abgezäunten Parkplatz an ständig wechselnde Benützer entspricht grundsätzlich dem einkommensteuerrechtlichen Begriff der Vermietung, es sei denn, daß der "Vermieter" der Abstellplätze eine über die bloße Nutzungsüberlassung hinausgehende weitere, das Erscheinungsbild eines Gewerbebetriebes begründende Tätigkeit entfaltet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140171.X03Im RIS seit
12.09.1989Zuletzt aktualisiert am
09.11.2011