RS Vwgh 1989/9/12 88/14/0164

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Veröffentlicht am 12.09.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34 Abs6;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1990/1, S 38; ÖStZ 1990, 61;

Rechtssatz

Bei Aufwendungen zur Wiederbeschaffung eines Weinkühlschrankes und einer Skiausrüstung sowie bei Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden an einer Schallplattensammlung handelt es sich nicht um Aufwendungen zur Wiederbeschaffung zerstörter Wirtschaftsgüter, ohne die die weitere Lebensführung dem AbgPfl nicht zumutbar wäre; anders hingegen unter Umständen bei Aufwendungen zur Wiederbeschaffung eines Luftbefeuchters und einer Wasserenthärtungsanlage.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140164.X02

Im RIS seit

12.09.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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