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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / AllgLeitsatz
Zurückweisung einer auf die Aufhebung verschiedener gesetzlicher Bestimmungen gerichteten Eingabe mangels Zuständigkeit des VerfassungsgerichtshofesSpruch
Die Eingabe wird zurückgewiesen.
Begründung
Begründung:
In seiner am 11.8.2003 beim Verfassungsgerichtshof eingelangten Eingabe beantragt der Einschreiter die Aufhebung verschiedener gesetzlicher Bestimmungen als verfassungswidrig, führt darin aber ausdrücklich aus, dass die Prozessvoraussetzungen des Art140 (Abs1 letzter Satz) B-VG nicht erfüllt seien.
Für die Erledigung eines solchen - offensichtlich nicht auf Art140 B-VG gestützten - Antrages fehlt dem Verfassungsgerichtshof die Zuständigkeit, weshalb die Eingabe sogleich als unzulässig zurückzuweisen war.
Dieser Beschluss konnte gemäß §19 Abs3 Z2 lita VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung gefasst werden.
Schlagworte
VfGH / ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2003:G203.2003Dokumentnummer
JFT_09969077_03G00203_00