RS Vwgh 1989/9/12 88/14/0171

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.09.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §28;
UStG 1972 §10 Abs2 Z5;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1990, 60;

Rechtssatz

Der einkommensteuerrechtliche Begriff der Vermietung und Verpachtung ist umfassender als der des Zivilrechts. Es sind alle wirtschaftlich einer Vermietung und Verpachtung gleichartigen Sachverhalte zu erfassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140171.X02

Im RIS seit

12.09.1989

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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