Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §28;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1990, 60;Rechtssatz
Der einkommensteuerrechtliche Begriff der Vermietung und Verpachtung ist umfassender als der des Zivilrechts. Es sind alle wirtschaftlich einer Vermietung und Verpachtung gleichartigen Sachverhalte zu erfassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140171.X02Im RIS seit
12.09.1989Zuletzt aktualisiert am
09.11.2011