RS Vwgh 1989/9/12 88/14/0134

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Veröffentlicht am 12.09.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §84;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 108;

Rechtssatz

Eine geschäftsmäßige Vertretung iSd § 84 Abs 1 BAO setzt nicht voraus, daß sie für mehrere Personen entfaltet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140134.X01

Im RIS seit

12.09.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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