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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §299;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1990, 89;Rechtssatz
Der Bescheid eines Finanzamtes entspricht auch dann nicht dem Gesetz, wenn er sich auch nur aus einem der von der Aufsichtsbehörde ins Treffen geführten Gründe als rechtswidrig erweist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140163.X02Im RIS seit
12.09.1989Zuletzt aktualisiert am
14.11.2008