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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §23 Z2;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 34;Rechtssatz
§ 28 EStG sieht keine Zuordnung von Geschäftsführerbezügen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung vor, die mit jener des § 23 Z 2 EStG vergleichbar wäre. Die Bezüge der Geschäftsführer einer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielenden Personengesellschaft sind daher nicht (bei der Personenvereinigung) als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sondern als Einkünfte der Geschäftsführer (vor allem nach § 22 Abs 1 Z 2 EStG) zu erfassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140137.X04Im RIS seit
12.02.2002