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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52 Abs1;Rechtssatz
Es ist einem Amtsarzt zuzumuten, auf Grund eines entsprechenden Berichtes des die Erstversorgung vornehmenden Krankenhauses die Frage zu beurteilen, ob bei dem Verletzen ein Schockzustand oder ein bloßer Unfallschock vorlag, der die Ablegung der Atemluftprobe nicht hinderte.
Schlagworte
Alkotest Verweigerung Sachverständiger Arzt Verfahrensrecht SchockEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989180080.X02Im RIS seit
27.09.2007