RS Vwgh 1989/9/13 89/18/0080

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Veröffentlicht am 13.09.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §52 Abs1;
AVG §52;
StVO 1960 §5 Abs1;
StVO 1960 §5 Abs2;

Rechtssatz

Es ist einem Amtsarzt zuzumuten, auf Grund eines entsprechenden Berichtes des die Erstversorgung vornehmenden Krankenhauses die Frage zu beurteilen, ob bei dem Verletzen ein Schockzustand oder ein bloßer Unfallschock vorlag, der die Ablegung der Atemluftprobe nicht hinderte.

Schlagworte

Alkotest Verweigerung Sachverständiger Arzt Verfahrensrecht Schock

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989180080.X02

Im RIS seit

27.09.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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