Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §19;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/04/0220 E 10. April 1984 RS 2Stammrechtssatz
Ändern sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Beschuldigten während des Berufungsverfahrens, kann darin ein bei der Bemessung der Strafe nach § 19 VStG 1950 zu berücksichtigender Umstand gelegen sein.
Schlagworte
Persönliche Verhältnisse des BeschuldigtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989180075.X07Im RIS seit
13.09.1989Zuletzt aktualisiert am
02.07.2012